Die Welt
BGH fällt Urteil – Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen
Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Einem Berliner Mieter war wegen einer Untervermietung gekündigt worden –rechtmäßig, wie das Gericht nun urteilte.
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